Die vom Amtes wegen am Verfahren Beteiligten haben am 3. August 2018 mitgeteilt, dass der Kauf- und Werkvertrag zwischen ihnen und der Beschwerdegegnerin rückabgewickelt worden sei. Die Rückübertragung des Eigentums an den Bauparzellen auf die Beschwerdegegnerin sei beim Grundbuch angemeldet worden. Damit seien die Parteien F.________, G.________, H.________ und I.________ nicht weiter als Grundeigentümer am Verfahren zu beteiligen. II. Erwägungen 1. Formelles