Gebäudebreite werde zurückgezogen, ebenso die Rüge betreffend die Baustellenorganisation. Zusammenfassend habe die Beschwerdegegnerin mit Ausnahme der Einhaltung der Fassaden- und Firsthöhen, welche noch überprüft werden müssten, mit RA Nr. 110/2018/12 8