Weiter hätten die Beschwerdeführenden die Grösse des Balkons im Erdgeschoss beanstandet und verlangt, dass dieser auf das zulässige Mass zurückgebaut werden müsse; diesem Anliegen hätte die Beschwerdegegnerin mit der Projektänderung vom 17. April 2018 Rechnung getragen. Es sei die entsprechende Wiederherstellung anzuordnen. Die Beschwerdegegnerin habe sodann der Rüge betreffend Bepflanzung mit der Einreichung eines neuen Umgebungsplans Rechnung getragen. Die Einhaltung der Höhenvorschriften sei von Amtes wegen zu kontrollieren. Die Rüge betreffend Gebäudebreite werde zurückgezogen, ebenso die Rüge betreffend die Baustellenorganisation.