Mit Stellungnahme vom 8. Juni 2018 befürworteten die Beschwerdeführenden die beabsichtigte Wiederherstellungsanordnung. Am 19. Juni 2018 reichten sie ein Schreiben der N.________ vom 7. Juni 2018 mit Planbeilage ein. Gemäss diesem habe der Ingenieur RA Nr. 110/2018/12 7