9. Am 17. April 2018 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Diese sah vor, dass der Balkon im Erdgeschoss auf seiner gesamten Länge in der Tiefe um 0,70 m reduziert werden soll. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde und die von Amtes wegen Beteiligten liessen sich innert der angesetzten Frist nicht vernehmen. Die Beschwerdeführenden haben am 17. Mai 2018 eine Stellungnahme eingereicht. Darin stellen sie keinen Antrag zur Projektänderung, verlangen aber, dass im Falle der Bewilligung der Projektänderung die Wiederherstellung des Balkons im Sinne des Rückbaus auf das bewilligte Mass angeordnet werde.