Am 9. April 2018 nahmen die inzwischen anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden Stellung betreffend Entzug der aufschiebenden Wirkung, vorsorgliche Massnahmen und Baustopp. Die Beschwerdegegnerin replizierte darauf am 13. April 2018. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten schlossen sich dieser Stellungnahme mit Schreiben vom 16. April 2018 an. RA Nr. 110/2018/12 6