Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit, zum Gesuch um Erlass eines sofortigen Baustopps Stellung zu nehmen. Es kündigte an, dass über dieses Gesuch und den Antrag der Beschwerdegegnerin um Entzug der aufschiebenden Wirkung, mit allfälligen Präzisierungen betreffend vorsorgliche Massnahmen zum Zweck des Witterungsschutzes, in einer nächsten Verfügung entschieden werde.