6. Mit Verfügung vom 5. März 2018 beteiligte das Rechtsamt die Eigentümerinnen und Eigentümer der Baugrundstücke von Amtes wegen am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer Beschwerdeantwort. Gleichzeitig stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden im Zusammenhang mit von diesen gerügten Gehörsverletzungen Pläne, Unterlagen und Fachberichte aus den Vorakten zu. Dabei wies es darauf hin, dass es ohne anderslautenden Gegenbericht davon ausgehe, dass den Beschwerdeführenden damit die Akteneinsicht im geforderten Umfang gewährt wurde.