5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet6, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Hilterfingen verzichtete auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. Februar 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Zudem stellte sie den Antrag, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen sei.