3. Die nachträgliche Projektänderung gemäss Baugesuch vom 20. Juli 2017 bezieht sich nebst Parzelle Nr. L.________ auch auf das inzwischen davon abparzellierte Grundstück Nr. M.________. Sie umfasst die Vergrösserung des südseitigen Balkons im Erdgeschoss um 0,80 m, die Erhöhung der First Nord um 0,225 m und Fassadenveränderungen (Fenster) aufgrund von Anpassungen der inneren Strukturen. Gemäss Baupublikation vom 14. September 2017 betrifft sie zudem das "Aufstellen einer Inhouse-Luft-Wasser-Wärmepumpe je Wohnteil".5 Die Beschwerdeführenden legten gegen die nachträgliche Projektänderung Einsprache ein.