2. Auf Anzeige der Beschwerdeführenden hin leitete die Gemeinde Hilterfingen ein Baupolizeiverfahren ein. Sie forderte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. Juni 2017 auf, "den südseitigen Balkon sowie die Fassadengestaltung, beziehungsweise Einteilung, Anzahl und Grösse der Fenster und Ausgänge, soweit zurückzubauen und abzuändern, dass diese der Baubewilligung vom 19. Mai 2016 entsprechen".3 Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall 1 Gemeindebaureglement vom 4. September 2013 der Gemeinde Hilterfingen (genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 9. Oktober 2014) 2 BDE 110/2016/87