Die Beschwerdeführenden führten dagegen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Im Beschwerdeverfahren reichte die Bauherrschaft bezüglich des Standorts der Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Projektänderung ein. Neu war die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kellerraum innerhalb des Gebäudes vorgesehen. Die BVE bewilligte die Projektänderung mit Entscheid vom 19. Oktober 2016 und bestätigte im Übrigen die erstinstanzlich erteilte Baubewilligung.2