Der Anwalt und die Anwältin der Beschwerdegegnerin beziffern ihre Leistungen auf Fr. 9'095.05 (Honorar Fr. 8'120.–, Spesen Fr. 324.80 und Mehrwertsteuer Fr. 650.25). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV23 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.– bis Fr. 11'800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG24). Im vorliegenden Fall sind alle drei Kriterien als durchschnittlich zu gewichten.