Die Beschwerdeführerin argumentiert zwar, die dritte Bauetappe grenze direkt an die ZPP 1 an und unterscheide sich damit von den beiden vorangegangenen Etappen. Würden die fünf Häuser der dritten Bauetappe nun ohne Hangzuschlag gebaut, würden diese die Höhenunterschiede zwischen den in der ZPP 1 und ZPP 4 bereits realisierten Bauten als Zwischenstufe ausgleichen und damit das Ortsbild «retten». Zudem verlange die in Art. 11 Abs. 2 ÜV vorgesehene Etappierung jeweils eine separate Beurteilung jeder Bauetappe. Die Argumentation der Beschwerdeführerin überzeugt jedoch nicht. Einerseits führt sie in ihrem Prüf- bzw. Amtsbericht vom 11./18. Juni 2018 selbst aus, die Bauweise in