bisherige Praxis der Gemeinde repräsentativ sind letztlich nur die beiden positiven Amtsberichte, die jeweils auch Bestandteil der entsprechenden, rechtskräftigen Gesamtentscheide des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland geworden sind. Dies gilt unabhängig von den Gründen, welche die Gemeinde zu ihrem Meinungsumschwung bewogen haben;