Breite des jeweiligen Baukörpers abhängig. In Ziffer 4.2 des Erläuterungsberichts vom September 2012 wird zudem festgehalten, dass sich die Bebauung gemäss dem Bebauungskonzept in den Anhängen 2 und 3 des Berichts – das Gebäudehöhen von mehr als 7.2 m aufweist (E. 2d) – bezüglich Parzellengrössen und Bauvolumen an die bereits realisierten Bauten in der ZPP 1 anlehne.