Soweit eine Überbauungsordnung keine eigene Regelung enthält, gilt die entsprechende Grundordnung (Zonenplan und Baureglement). Bei allfälligen Widersprüchen geht die Überbauungsordnung als speziellere Ordnung der Grundordnung (auch einer neueren) in der Regel vor. In den Überbauungsvorschriften wird mitunter festgelegt, welche der Vorschriften verbindlich und welche nur als Richtlinien zu verstehen sind; im Zweifelsfall ist die rechtliche Tragweite anhand der Vorschriften selber und der allfälligen Erläuterungen dazu zu ergründen.8