3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten sowie die Akten zu den ersten beiden Bauetappen. Nachdem die Beschwerdeführerin unaufgefordert eine Replik eingereicht hatte, holte das Rechtsamt weitere Planunterlagen ein und gab den übrigen Verfahrensbeteiligten Möglichkeit, zur Replik der Beschwerdeführerin Stellung zu nehmen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten zudem Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen, sofern darauf eingetreten werden könne.