Überbauungsordnung zur Zone mit Planungspflicht 4 (ÜO ZPP 4). Beim Bauvorhaben handelt es sich um die dritte und letzte Etappe der aus insgesamt zwölf Einfamilienhäusern bestehenden Überbauung «G.________». Mit Prüf- bzw. Amtsbericht vom 11./18. Juni 2018 beantragte die Beschwerdeführerin dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland unter anderem, die Baubewilligung sei nicht zu erteilen. Mit Gesamtentscheid vom 21. August 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt das Bauvorhaben.