2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 11. November 2013 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Baubewilligung zu widerrufen. Zudem beantragte die Beschwerdeführerin die Sistierung des Beschwerdeverfahrens, da auch beim Regierungsstatthalteramt Thun Antrag auf Widerruf der Baubewilligung gestellt worden sei. Das Ergebnis jenes Verfahrens solle abgewartet werden.