1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 6. Mai 2013 bei der Gemeinde Heiligenschwendi ein Baugesuch für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Parzelle Heiligenschwendi Grundbuchblatt Nr. C.________ ein. Die Parzelle liegt in der Zone WG 2. Während der Auflagefrist vom 29. August 2013 bis 30. September 2013 gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtbauentscheid vom 11. November 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun dem Bauvorhaben die Baubewilligung. RA Nr. 110/2018/128 2