e) Schliesslich liegen die betroffenen Grundstücke (G.________ Nr. 22 und Nr. 24) gemäss Bauinventar in der Baugruppe B (Wynau, F.________)29, wobei es sich nicht um K-Objekte handelt. Gemäss Art. 10a Abs. 1 BauG gehören Baugruppen zu den Baudenkmälern. Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert (Art. 10a Abs. 1 BauG). Baudenkmäler können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden (Art. 10b Abs. 1 BauG).