24 Vgl. Fotos zum angefochtenen Entscheid mit Eingangsstempel vom 6. März 2018 RA Nr. 110/2018/126 10 Materialisierung inkl. Plastikbedeckung bewilligt.25 Gemäss den Vorakten wurde zwar im Rahmen der Einigungsverhandlung zwischen der Gemeinde und der Beschwerdegegnerin als Bauherrin die Montage von winddurchlässigen Sichtschutzstreifen auf den obersten fünf Reihen des Zaunes diskutiert. 26 Diese Materialisierung ist jedoch nicht in den Bauentscheid eingeflossen.