Die genannten Unterlagen und Belege (Auszug aus Urschrift Nr. 7899 und Planänderung Nr. 580) wurden im vorinstanzlichen Verfahren beim Grundbuchamt Emmental-Oberaargau ediert.13 Ziffer 4.6 «Dienstbarkeitserrichtung, Grenzbaurechte» von Beleg 1993/2712 lautet soweit hier interessierend wie folgt: "Zu Gunsten und zu Lasten der Nrn. D.________ und E.________…. wird das dingliche Recht begründet entlang der in der Planänderung Nr. 580 mit karmin Farbe gezeichneten Strecke die bestehenden Bauten an der Grenze stehen zu lassen und entlang dieser Strecke neue Bauten zu erstellen im Rahmen der Bauvorschriften der Gemeinde Wynau".