2. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 13. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Diese forderte die Beschwerdeführenden vorab auf, ihr mitzuteilen, ob es sich beim eingereichten Schreiben um eine Beschwerde handle. Gegebenenfalls sei diese durch einen Antrag zu ergänzen und deren Begründung zu verbessern. Schliesslich sei die Beschwerde auch durch die Beschwerdeführerin 2 zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift wurde mit Eingabe vom 23. September 2018 verbessert eingereicht. Die Beschwerdeführenden rügen eine Verletzung des Dienstbarkeitsvertrags, machen