Der Zaun ausserhalb der Dienstbarkeit (Grenzbaurecht) muss im gelb eingezeichneten Bereich B innert 4 Monaten nach Rechtskraft der Baubewilligung wie folgt angepasst werden: a) Der Zaun ist im gelb eingezeichneten Bereich B auf einer Strecke von 12.48 Meter auf die Höhe von 1.20 Meter herabzusetzen oder b) Der Zaun ist im gelb bezeichneten Bereich B auf einer Strecke von 12.48 Meter um die Mehrhöhe von der gemein(s)amen Grundstückgrenze zurückzuversetzen." Die folgenden Ziffern 1.3 bis 1.5 des angefochtenen Entscheids betreffen ebenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. deren Durchsetzung und sind an die Beschwerdegegnerin gerichtet.