2017 ersuchte die Beschwerdegegnerin um nachträgliche Baubewilligung des Zauns auf Parzelle Wynau Grundbuchblatt Nr. D.________. Gegen das Vorhaben erhoben die Beschwerdeführerin 2 und der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend: Beschwerdeführende) als direkte Nachbarn und Grundeigentümer von Parzelle Grundbuchblatt Nr. E.________ Einsprache. Unter Anwesenheit des Regierungsstatthalters Oberaargau wurde am 28. Mai 2018 eine Einigungsverhandlung durchgeführt. Die Einsprecher verzichteten im Anschluss darauf, die Vereinbarung zu unterzeichnen und hielten an ihrer Einsprache fest.1 Mit Bauentscheid vom 7. September 2018 erteilte die Gemeinde dem Zaun nachträglich die teilweise Baubewilligung.