1. Mit Schreiben vom 29. September 2017 forderte die Gemeinde Wynau die Beschwerdegegnerin auf, ein nachträgliches Baugesuch für den Gartenzaun zwischen den Parzellen Wynau Grundbuchblatt Nrn. D.________ und E.________ einzureichen. Beide Parzellen liegen in der Wohnzone W2 und gehören zur Baugruppe B (Wynau, F.________), die keine eingestuften K-Objekte umfasst. Mit Baugesuch vom 16. Oktober RA Nr. 110/2018/126 2