Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu gehören auch die nötigen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Gebäudestatik. Die Nichtbeachtung der Regeln der Baukunde kann ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen (Art. 229 StGB15). Im Übrigen kommen bei Schäden am Gebäude die privatrechtlichen Bestimmungen zum Schadenersatz zum Tragen. Solche Ansprüche wären auf dem zivilrechtlichen Klageweg geltend zu machen.