12 Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 6. Juni 1997 (GBR) RA Nr. 110/2018/123 10 Verhältnismässigkeitsgründen auf Auflagen verzichtet. Die BVE hat keinen Anlass, von der fachkundigen Beurteilung der Abteilung Naturgefahren abzuweichen. Der angefochtene Entscheid ist bezüglich der Beurteilung im Bereich Naturgefahren nicht zu beanstanden.