Die Abteilung Naturgefahren des Amts für Wald des Kantons Bern hat das Bauvorhaben in ihrem Fachbericht vom 28. März 2018 geprüft und beantragt, dieses sei ohne Auflagen zu bewilligen. Sie führte aus, der Standort liege in ein einem blauen Gefahrengebiet (mittlere Gefährdung) durch eine mittelgründige permanente Rutschung mit Reaktivierungspotential. An der Gebäudestruktur würden keine Veränderungen stattfinden. Deshalb werde aus 11 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)