Die Geologen empfehlen der Stockwerkeigentümergemeinschaft deshalb, das Gebäude von einem Statiker beurteilen zu lassen und allfällige Sanierungsmassnahmen (Gebäudestabilisierung und Gebäudeanhebung) zu prüfen. Aus der fraglichen Aktennotiz ergibt sich jedoch kein neues Gefährdungsbild, das die bisherigen Erkenntnisse und den Bericht der I.________ AG in Frage stellen würde.