Bei der Aktennotiz der Firma J.________ AG vom 30. August 2018 bzw. 10. September 2018 handelt es sich um die anlässlich der ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 18. Januar 2015 beschlossene Nachmessung. Diese dient der Überwachung der Verkippung sowie der Erhebung der Verkippungsrate. Die Messresultate deuten auf eine weitere Verkippung des Gebäudes hin. Die Geologen empfehlen der Stockwerkeigentümergemeinschaft deshalb, das Gebäude von einem Statiker beurteilen zu lassen und allfällige Sanierungsmassnahmen (Gebäudestabilisierung und Gebäudeanhebung) zu prüfen.