Die Beschwerdegegnerschaft bringt demgegenüber vor, beim Bauvorhaben handle es sich um ein kleinräumiges Umbauprojekt, zumal die umzubauende Wohnung im östlichen Teil des Gebäudes vom grösseren westlichen Teil baulich abgegrenzt sei. Anlässlich der ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 18. Januar 2016 habe die Firma J.________ das Ergebnis ihrer geotechnischen Analyse vorgestellt. Die zuständige Geologin habe dabei klar festgestellt, dass das geplante Umbauprojekt keinen Einfluss auf die Statik der Liegenschaft habe. Auch gemäss statischem Bericht der I.______