_ AG empfehle in ihrer Aktennotiz vom 30. August 2018, die Statik des Gebäudes und allfällige Sanierungsmassnahmen prüfen zu lassen. Dies zeige, dass mehr als nur berechtigte Zweifel an der Sicherheit des Gebäudes bestehen würden und daher Eingriffe in die Statik und Substanz ohne aktuellen Statiknachweis nicht zulässig seien, da die Sicherheit des Gebäudes und somit von Mensch und Umwelt in Frage stehen würden. Aus diesen Gründen rechtfertige es sich, den Bauabschlag zu erteilen bzw. die Sache zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen.