__ AG vom 17. März 2017 und der Fachbericht der Abteilung Naturgefahren vom 22. März 2018, auf die sich die Vorinstanz stütze, würden den neusten Entwicklungen und Erkenntnissen zur Verkippung nicht Rechnung tragen. Beide würden die seit der ersten Messung im Jahr 2015 weiter fortgeschrittene Verkippung und auch die künftigen Setzbewegungen nicht berücksichtigen und könnten daher keinen aktuellen Nachweis für die Stabilität und die Statik des Gebäudes erbringen. Die J.________ AG empfehle in ihrer Aktennotiz vom 30. August 2018, die Statik des Gebäudes und allfällige Sanierungsmassnahmen prüfen zu lassen.