a) Der Beschwerdeführer macht geltend, es seien erhebliche Eingriffe in die Strukturen und somit in die Statik des Gebäudes nötig. Das Chalet "H.________" befinde sich in einem blauen Gefahrengebiet für Rutschungen. Der Bericht der I.________ AG vom 17. März 2017 und der Fachbericht der Abteilung Naturgefahren vom 22. März 2018, auf die sich die Vorinstanz stütze, würden den neusten Entwicklungen und Erkenntnissen zur Verkippung nicht Rechnung tragen.