diese ist dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner 1 bzw. deren Stockwerkeinheiten je zur Hälfte zugeteilt. Die Beschwerdegegnerschaft sowie die Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer, die dem Bauvorhaben im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens ausdrücklich zugestimmt haben, haben insgesamt fünf Stimmen und vertreten eine Wertquote von 651/1000. Anlässlich der ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 11. Oktober 2018 wurde zudem ein förmlicher Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft zum Bauvorhaben mit dem gleichen Resultat gefasst. Es liegt somit ein qualifiziertes Mehr vor.