3. In ihrer Beschwerdeantwort vom 1. Oktober 2018 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde. Das geplante Umbauprojekt habe keinen Einfluss auf die Statik des Mehrfamilienhauses. Die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Stockwerkeigentümer, die auch die Mehrheit aller Anteile vertrete, liege vor. In ihrer Stellungnahme vom 28. September 2018 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. RA Nr. 110/2018/123 3