2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 3. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 3. August 2018 und die Erteilung des Bauabschlages, eventuell die Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Er macht insbesondere geltend, der aktueller Statik- bzw. Stabilitätsnachweis sei ungenügend. Zudem fehle die Zustimmung der Stockwerkeigentümerschaft zum Bauvorhaben der Beschwerdegegnerschaft.