Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und befindet sich in einem Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (blaues Gefahrengebiet) für Rutschungen. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer, Stockwerkeigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses, Einsprache und Rechtsverwahrung. Mit Entscheid vom 3. August 2018 erteilte die Gemeinde Grindelwald die Baubewilligung.