Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand aufgrund der Projektänderungen als leicht überdurchschnittlich zu werten. Mit Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 970'000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als durchschnittlich einzustufen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Beschwerdeführenden durch den selben Anwalt vertreten waren. Dieser hat für die Beschwerdeführerin 1 und den Beschwerdeführer 2 zumeist separate Eingaben eingereicht, die sich inhaltlich jedoch grösstenteils decken. Insgesamt erscheint ein Honorar von je Fr. 3'750.– als angemessen.