c) Im angefochtenen Entscheid werden die Beschwerdeführenden als Rechtsverwahrer genannt, und ihre Rechtsverwahrung wird in Dispositivziffer 3.14 angemerkt. Die Beschwerdeführenden beantragen im Beschwerdeverfahren, dass auf ihre Rechtsverwahrung hinzuweisen sei. Rechtsverwahrungen sollen die Bauherrschaft in die Lage versetzen, auf Einwände und Ansprüche privatrechtlicher Natur zu reagieren, indem sie das Projekt entsprechend anpasst.55 Wenn das Bauvorhaben wie vorliegend nicht bewilligt werden kann, erübrigt sich dies jedoch.