Ein Durchleitungsrecht auf der Bauparzelle besteht ferner zugunsten von Parzelle Nr. N.________, auf der ein Brunnen (aber kein Wohnhaus) steht. Weitere Durchleitungsrechte zugunsten von Nachbargrundstücken bestehen nicht. Nach den Regeln des Zivilrechts gehören Leitungen bei Bestehen einer Durchleitungsdienstbarkeit dem Durchleitungsberechtigten,53 ansonsten dem Grundeigentümer.54 Nach diesen Regeln haben Anstösser, die eine Leitung erstellen, ohne über ein entsprechendes Durchleitungsrecht zu verfügen, an der Leitung kein Eigentum.