Dies ist hier nicht der Fall. Dem Bauvorhaben stehen nicht nur allgemeine, sondern zonenspezifische Ästhetikvorschriften entgegen. Diese schützen die bestehende Situation an der Strasse "G.________" mit den im Bauinventar verzeichneten Objekten. Die zonenspezifischen Ästhetikvorschriften definieren zusammen mit den baupolizeilichen Massen die zonenkonforme Ausnützung. Mit der Anwendung zonenspezifischer Ästhetikvorschriften wird die Zonenordnung nicht ausgehebelt. Vielmehr wird damit den spezifischen Vorschriften der Zonenordnung über Art und Mass der in der Mischzone Dorf erlaubten Nutzung Nachdruck verliehen.