Gemäss den kommunalen Gestaltungsvorschriften sollen die prägenden Elemente und Merkmale des alten Ortskerns erhalten, gestaltet und behutsam erneuert werden; Neubauten müssen die Bauweise der traditionellen Bauten und Anlagen der Umgebung übernehmen. Die OLK hat überzeugend festgehalten, dass die gegenüberliegenden, im Bauinventar verzeichneten Bauernhäuser in gestalterischer Hinsicht beispielgebend sind. Daraus ergibt sich das Erfordernis, dass der Anbau an den Kopfbau – welcher der Scheune gemäss traditioneller Bauweise entspricht – diesen volumetrisch nicht überragen und ohne Spalt in den oberen Geschossen angebaut werden soll.