Gleichzeitig fehlt aber dem geplanten Gebäude infolge der grossen Nähe zum Nachbargebäude eine optische Eigenständigkeit. Mit Ausgestaltung des Bauvorhabens und der grossen Nähe zum bestehenden Kopfbau auf Parzelle Nr. I.________ wird ein starker Bezug zu diesem hergestellt, der bei der gestalterischen Würdigung nicht ausgeklammert werden darf. Das geplante Gebäude erscheint in seiner optischen Wirkung nicht als eigenständiger Neubau, sondern als Fortsetzung des mit dem Kopfbau bereits bestehenden Baukörpers. Daran ändert der ca. 1 m breite Spalt zwischen den Gebäuden 37 Gemäss Grundstückinformationssystem Grudis