Mit Projektänderung vom 23. Mai 2019 nahm die Beschwerdegegnerin verschiedene Anpassungen vor. Ein Teil der bisher offenen Autoabstellplätze wurde mit einer Holzschalung und Schiebetoren verkleidet, damit das Erdgeschoss als einheitlicher Baukörper verstanden werden könne. Grösse und Form der Fenster an der Nordwestfassade wurden vereinheitlicht mit dem Ziel, einen stimmigen Fassadenausdruck zu gewährleisten und eine bessere Harmonie mit den gegenüberliegenden Bauernhäusern RA Nr. 110/2018/121 17