- Die nordseitige Gestaltung der Dachaufbauten mit den Fenstern, welche die Dachfläche durchstossen, ist gestalterisch und konstruktiv nicht nachvollziehbar. - Der Gebäudezugang in den dunklen Ecken der Autoabstellplätze [ist] gestalterisch nicht nachvollziehbar. Eine ortsübliche Adressbildung mit einem klar erkennbaren Hauseingang ist anzustreben. - Eine dem Dorfcharakter entsprechend[e] Gestaltung der Freiräume ist nicht erkennbar."