Mit dem Kopfbau auf Parzelle Nr. I.________ findet die dörfliche Bebauungsstruktur auch auf der den inventarisierten Objekten gegenüberliegenden Seite der Strasse "G.________" eine Fortsetzung, womit die von der OLK als gefasster Raum bezeichnete Situation besteht. An der durch diese vorgegebenen traditionellen dörflichen Bauweise muss sich das Bauvorhaben in gestalterischer Hinsicht 27 Schlussbemerkungen der Beschwerdegegnerin vom 28. August 2019, S. 2 28 Vgl. Fotodossier zum Augenscheinprotokoll vom 29. April 2019, Bilder 7, 18 und 19 29 Vgl. Fotodossier zum Augenscheinprotokoll vom 29. April 2019, Bilder 9-12, 14, 15 und 24